Koblenzer Stadtführungen
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Gästebeitrag & Gästekarte

Mit dem Gästebeitrag leisten Sie einen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung touristischer Angebote und Infrastruktur in Koblenz. Gleichzeitig profitieren Sie von einem attraktiven touristischen Angebot, einer hohen Aufenthaltsqualität sowie zusätzlichen Service- und Informationsleistungen.

Zeitgleich mit der Einführung des Gästebeitrages ist die Ausgabe einer unentgeltlichen Gästekarte vorgesehen. Mit der Gästekarten erhalten Sie zusätzliche Vergünstigungen und Informationen während Ihres Aufenthaltes. Sie ist gültig ab dem Check-In bis zur Abreise.

Hier finden Sie alle Leistungen der Koblenzer Gästekarte

Wer muss den Gästebeitrag zahlen?

Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle ortsfremden Personen, die im Gebiet der Stadt Koblenz übernachten und die Möglichkeit haben, touristische Einrichtungen, Angebote und Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Gästebeitrag wird für jede beitragspflichtige Person und jede Übernachtung erhoben und durch den jeweiligen Gastgeber/Unterkunftsbetrieb eingezogen und an die Stadt Koblenz abgeführt.

Nicht beitragspflichtig gemäß der Satzung sind Personen,

  • die sich im Stadtgebiet zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken aufhalten sowie
  • die sich zum vorübergehenden Besuch bei Verwandten im Stadtgebiet aufhalten, ohne für die Unterkunft ein Entgelt zu zahlen.
  • Nicht als beitragsfähige Unterkunft gelten Übernachtungsmöglichkeiten in Krankenhäusern gem. § 107 Abs. 1 SGB V, Obdachlosenheimen, Hospizen und vergleichbaren Einrichtungen, die der Aufnahme von Personen in besonderen sozialen Notsituationen dienen. Übernachtungen in Reha-Kliniken und Altenheimen hingegen sind grundsätzlich beitragsfähig.

Gilt der Gästebeitrag auch für Geschäftsreisende?

Ja. Der Gästebeitrag wird grundsätzlich unabhängig vom Reisezweck/Anlass des Aufenthalts erhoben und gilt daher auch für Geschäftsreisende. Auch diese haben die Möglichkeit die touristische Infrastruktur, Mobilitätsangebote sowie weitere öffentliche Einrichtungen und Leistungen der Stadt Koblenz zu nutzen sowie an Veranstaltungen und weiteren Angeboten teilzunehmen.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Wie hoch ist der Gästebeitrag?

Auf jede Übernachtung in Koblenz wird ein zusätzlicher Beitrag von 3,50€ pro Erwachsener Person berechnet. Dieser setzt sich zusammen aus 2,90€ Gästebeitrag und 0,60€ ÖPNV Anteil. (Ermäßigter Gästebeitrag 1,45€ bestehend aus 0,85e Gästebeitrag und 0,60€ ÖPNV Anteil)

Kann ich meine Gästekarte an andere weitergeben?

Nein, die Gästekarte ist personengebunden und nicht übertragbar. Sie gilt während des Aufenthalts.

Was gilt bei einer Stornierung oder bei einem No-Show (Nichtanreise)?

Bei einer Stornierung oder wenn die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird, entsteht grundsätzlich kein Gästebeitrag für den nicht erfolgten Aufenthalt.

Bei Fragen zu einer Stornierung oder einem No-Show wenden Sie sich bitte an Ihren Unterkunftsbetrieb.

Was gilt bei einer vorzeitigen Abreise?

Bei einer vorzeitigen Abreise wird der Gästebeitrag grundsätzlich nur für den tatsächlichen Aufenthalt erhoben. Änderungen der Aufenthaltsdauer sind dem Unterkunftsbetrieb mitzuteilen.

Was gilt, wenn ich meinen Aufenthalt verlängere oder bei einer Umbuchung?

Bei einer Verlängerung des Aufenthalts ist der Gästebeitrag für den zusätzlichen Aufenthalt ebenfalls zu entrichten.

Bei einer Umbuchung kann sich die Höhe des Gästebeitrags entsprechend der geänderten Aufenthaltsdauer ändern.

Was gilt, wenn ich während meines Aufenthalts die Unterkunft wechsle?

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts die Unterkunft wechseln, informieren Sie bitte beide Unterkunftsbetriebe. Der Gästebeitrag ist für den jeweiligen Aufenthalt entsprechend den geltenden Regelungen zu berücksichtigen. Eine doppelte Erhebung für denselben Zeitraum soll dabei vermieden werden.

Ich habe meine Unterkunft über eine Buchungsplattform gebucht. An wen zahle ich den Gästebeitrag?

Auch bei einer Buchung über eine Buchungsplattform wird der Gästebeitrag an den Unterkunftsbetrieb gezahlt. Der Gastgeber erhebt den Gästebeitrag von Ihnen und führt ihn an die Stadt Koblenz ab.

Muss ich den Gästebeitrag auch bezahlen, wenn ich meine Unterkunft über eine Buchungsplattform wie z.B. Booking, Airbnb oder eine andere gebucht habe?

Ja. Die Buchung über eine Buchungsplattform ändert grundsätzlich nichts an der Pflicht zur Zahlung des Gästebeitrags. Der Gästebeitrag wird vom Unterkunftsbetrieb bei Ihnen erhoben und an die Stadt Koblenz abgeführt.

Ich habe bei der Buchung über eine Buchungsplattform keinen Hinweis auf den Gästebeitrag gesehen. Muss ich ihn trotzdem bezahlen?

Ja. Der Gästebeitrag ist unabhängig davon zu entrichten, ob er bei der Buchung über eine Buchungsplattform bereits gesondert ausgewiesen wurde. Der Gästebeitrag wird vom Unterkunftsbetrieb bei Ihnen erhoben und an die Stadt Koblenz abgeführt.

Wird der Gästebeitrag pro Person und Übernachtung berechnet?

Ja. Der Gästebeitrag wird grundsätzlich pro beitragspflichtige Person und Übernachtung berechnet. Die Höhe des Gästebeitrags richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen der Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung eines Gästebeitrages.

Gibt es einen Mindestaufenthalt für den Gästebeitrag?

Nein. Für die Erhebung des Gästebeitrags ist kein Mindestaufenthalt erforderlich. Der Gästebeitrag wird für die jeweiligen beitragspflichtigen Übernachtungen erhoben. Angefangene Übernachtungen gelten als volle Übernachtungen.

Muss ich als Geschäftsreisender oder bei einer Dienstreise den Gästebeitrag bezahlen?

Ja. Auch Geschäftsreisende und Personen, die aus beruflichen Gründen in Koblenz übernachten, müssen den Gästebeitrag bezahlen. Die Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob der Aufenthalt privat oder beruflich veranlasst ist.

Was ist, wenn ich Inhaber einer Zweitwohnung bin?

Für Inhaber einer Zweitwohnung gelten besondere pauschale Regelungen zum Gästebeitrag. Der Gästebeitrag wird in diesen Fällen nicht für jede einzelne Übernachtung separat erhoben. Die Höhe und die weiteren Einzelheiten richten sich nach der Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung eines Gästebeitrages.

Was gilt, wenn ich früher abreise als ursprünglich gebucht?

Wenn der Aufenthalt vorzeitig beendet wird, wird der Gästebeitrag nur für die tatsächlich in Anspruch genommenen Übernachtungen erhoben. Bitte informieren Sie Ihren Unterkunftsbetrieb über die vorzeitige Abreise, damit der Gästebeitrag entsprechend abgerechnet werden kann.

Ich übernachte kostenlos bei Verwandten. Muss ich den Gästebeitrag bezahlen?

Nein. Wenn Sie kostenlos bei Verwandten, Freunden oder Bekannten übernachten, ist diese Übernachtung nicht beitragspflichtig. Für die kostenlose private Unterkunft fällt kein Gästebeitrag an.

Ich bin nur für eine Veranstaltung bzw. nur tagsüber in Koblenz und übernachte hier nicht. Muss ich Gästebeitrag bezahlen?

Nein. Wenn Sie nur für eine Veranstaltung nach Koblenz kommen bzw. sich nur tagsüber in Koblenz aufhalten und nicht in Koblenz übernachten, fällt kein Gästebeitrag an. Der Gästebeitrag wird für Übernachtungen erhoben.

Muss ich den Gästebeitrag direkt an die Stadt Koblenz bezahlen?

Nein. Der Gästebeitrag wird von Ihrem Unterkunftsbetrieb bei Ihnen erhoben. Sie zahlen den Gästebeitrag an den Gastgeber. Dieser führt den Gästebeitrag anschließend an die Stadt Koblenz ab.

Muss ich den Gästebeitrag bezahlen, wenn er auf meiner Rechnung nicht ausgewiesen ist?

Ja. Die Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob der Gästebeitrag auf der Rechnung gesondert ausgewiesen ist.

Wenn der Gästebeitrag nicht ausgewiesen wurde, wenden Sie sich bitte an Ihren Unterkunftsbetrieb.

Was passiert, wenn ich den Gästebeitrag nicht bezahlen möchte?

Wenn Sie zur Zahlung des Gästebeitrags verpflichtet sind, müssen Sie diesen entrichten. Der Unterkunftsbetrieb ist verpflichtet, den Gästebeitrag von Ihnen zu erheben und an die Stadt Koblenz abzuführen.

Wird der Gästebeitrag trotz bestehender Zahlungspflicht nicht entrichtet, können die hierfür geltenden gesetzlichen und satzungsrechtlichen Maßnahmen und Sanktionen greifen.

Was kann ich tun, wenn ich den Gästebeitrag für falsch berechnet halte?

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Gästebeitrag falsch berechnet wurde, wenden Sie sich zunächst an Ihren Unterkunftsbetrieb. Dieser kann die Berechnung prüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich auch an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Koblenz wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Stadt Koblenz.

Was kann ich tun, wenn ich glaube, dass ich von der Zahlung befreit bin?

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie von der Zahlung des Gästebeitrags befreit sind, informieren Sie Ihren Unterkunftsbetrieb und teilen Sie ihm die entsprechenden Gründe mit. Der Unterkunftsbetrieb kann prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung nach der Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung eines Gästebeitrages erfüllt sind.

Sie betreiben eine Unterkunft in Koblenz oder führen einen Betrieb, dessen Leistung Sie in der Gästekarte integrieren möchten? Dann schauen Sie gern hier in unseren Business-Bereich